Termine/Vorträge: Flucht, Kabul & Zapfenstreich

-Mittwoch 10. November, Lutherkirche Köln, 19h (siehe hier)
Zur aktuellen Lage der Flüchtlinge auf Moria/Lesbos und den EU-Hotspots im Mittelmeer
im Gespräch mit Pfarrer Hans Mörtter u.a.

-Freitag/Sonntag 10. bis 12. Dezember 2021, Schwerte, Asylpolitisches Forum 2021
70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention – Ist der Flüchtlingsschutz noch zu retten?
Zur aktuellen Lage in Afghanistan u.a. (siehe hier)

Beide meiner und dieser kommenden Themen verbindet der aktuelle Befund, dass Deutschland und der Westen ihr Verhältnis zu internationalen Interventionen neu überdenken müssen.
Wenige Tage nachdem die Bundeswehr das Kapitel Afghanistan mit einem symbolischen ‚Zapfenstreich‘ vorerst zu den Akten gelegt hat (ein Afghansitan-Untersuchungsausschuss in der neuen Legislaturperiode erscheint möglich, wenngleich sich die im Bundestags vertretenen Parteien vor allem Blessuren abholen, die Meisten haben den Einsatz mitgetragen), rückt der Fokus einmal mehr auf das Versprechen (ebenfalls einer breiten Koalition unter den Parteien), unverändert  Menschen aus Afghanistan zu evakuieren und angesichts der im August gegebenen Versprechen bzw. Andeutungen („40.000…“)

Neben dem Aufruf von Amnesty International (hier) hier ein paar aufbereitete Informationen einer zivilgesellschaftlichen Organisation, die ich berate und die helfen können, das Bild etwas aufzuklären.

Die Bundesregierung und Hilfegesuche aus Afghanistan

Diverse Ressorts (u.a. AA, BMVg, BMI, BMZ) haben eigene Listen mit ihren sogenannten Ortskräften erstellt. Einige dieser Listen und ggf. weitere umfassen zudem Personal von Organisationen, die für diese Ressorts tätig waren, also z. B. vom AA oder BMZ direkt oder indirekt finanzierte lokale NGOs. Nach welchen Kriterien die Auswahl erfolgte ist zumindest öffentlich nicht bekannt.

Davon getrennt hat das AA aus bis zum 31.8.2021 eingegangenen Fällen eine Liste von vermutlich 10.000 Personen (2.600 „besonders Schutzbedürftige“ zzgl. Angehörige) erstellt. Die Gesamtzahl dieser sog. „Menschenrechtsliste“  wurde offenbar vom BMI vorgegeben und von diesem am 14.8. freigegeben. Die Liste wurde ohne ausführliche Einzelfallprüfungen zusammengestellt. Die Idee dahinter war eine Art Schnellverfahren, ohne auf Art. 23 AufenthG zu rekurrieren, als Bundes- oder Landesaufnahmeprogramme anzuwenden. Auch hier sind Kriterien der Auswahl nicht bekannt. Fragen wirft der gelegentlich erwähnte „Deutschlandbezug“ auf, der in § 22 AufenthG nicht vorgegeben ist. Ebenso wenig ist bekannt, aus wie vielen gemeldeten Fällen diese Gruppe zusammengestellt wurde. Die Zahl der im AA eingegangene Hilfegesuche scheint sehr hoch gewesen zu sein. Die Chance, auf diesem Weg Schutz zu erlangen, war dementsprechend sehr gering. Zu einem früheren Zeitpunkt war bereits die Rede von einer „Lotterie“.

Irritierend ist der von vielen Seiten wiedergegebene Eindruck, dass Personen oder Organisationen mit persönlichen Zugängen zu hochrangigen Ressortvertreter:innen bessere Chancen hatten, „ihre“ Gefährdeten auf Listen zu bekommen. Wenn dies so gewesen sein sollte, widerspricht das fundamental den Grundsätzen der Chancengleichheit und Objektivität einer ethisch an sich schon problematischen Auswahl.

Umgang mit weiteren Hilfegesuchen

Für einzelne Fallgruppen, etwa sog. Ortskräfte in der engen Definition der Bundesregierung, gibt es offenbar keine zeitliche Begrenzung, da für diese allgemeine Ausnahmezusagen erteilt wurden. In die „Menschenrechtsliste“ wurden wohl nur bis zum 31.8.2021 dem AA bekannt gemachte Fälle aufgenommen. Auch diese zeitliche Begrenzung wurde offenar nie öffentlich ausdrücklich kommuniziert. Das BMZ nahm bis zum 8. oder 9.9.2021 Listen von Mitarbeitenden BMZ-finanzierter NGOs entgegen. Dieser Frist wurde Akteuren, die dabei waren, Listen vorzubereiten, teilweise erst bei ihrem Ablauf mitgeteilt. 
Laut BMI besteht weiterhin „in besonders herausgehobenen Einzelfällen“ die Möglichkeit einer Einzelaufnahme nach § 22 Satz 2 AufenthG zur Wahrung politischer Interessen, „soweit das Auswärtige Amt dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hierfür eine entsprechende Begründung im Einzelfall übermittelt“. An welche Stelle im AA derartige Fälle gemeldet werden können und wie sich das Verfahren gestaltet, ist öffentlich nicht bekannt. Angesichts der Vielzahl von Fällen und der Erfahrungen der letzten Wochen erscheint es zudem unrealistisch, dass diese so zügig bearbeitet werden, dass die betreffenden gefährdeten Menschen rechtzeitig Schutz erlangen.
Als „dreist und brüskierend“ charakterisiert die taz etwa den Umgang der Ressorts mit Menschenrechtsorganisationen: https://taz.de/Evakuierung-aus-Afghanistan/!5805221.)
 
Forderungen nach Aufnahmeprogrammen
Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern weiterhin eindringlich Aufnahmeverfahren nach § 23 AufenthG, und zwar von der amtierenden wie der künftige Bundesregierung (hier mit Bezug zu den Koalitionsverhandlungen: https://www.proasyl.de/pressemitteilung/tag-des-fluechtlings-menschenrechte-von-gefluechteten-in-den-koalitionsvertrag.)
Die Hoffnung zivilgesellschaftlicher Gruppen, dass aktuelle Regierung sich noch bewegt, ist allerdings gering. Schon früh hatte das BMI einen Vorschlag Thüringens für ein Landesaufnahmeprogramm zurückgewiesen. In einer neueren Mitteilung des BMI an einzelne Organisationen heisst es, bei einer „Sonderinnenministerkonferenz am 18. August 2021″ seien sich die Vertreter:innen der Länder mit Minister Seehofer einig gewesen, „dass es derzeit über das oben geschilderte Aufnahmeverfahren hinaus keiner Aufnahmeprogramme des Bundes oder der Länder bedarf.“ Zugleich wird die Notwendigkeit einer europäischen Lösung betont.