Berlinale Auftakt Afghanistan: Filmfest und Doppelmoral
Heute hat die Berlinale, Deutschlands größtes Publikums-Filmfestival, eröffnet. Mit einem Film aus Afghanistan bzw. der
afghanschen Regisseurin Shahrbanoo Sadat: No good men. Sadat lebt seit der Rückkehr der Taliban in Hamburg.
Deshalb habe ich die vielen afghanischen Filmregisseure und Drehbuchautoren zum Anlaß für meinen Artikel bei Qantara.de genommen:
Deutsch
https://qantara.de/artikel/berlinale-afghanisches-kino-deutschland-karriere-knicke
Englisch
https://qantara.de/en/article/afghan-cinema-international-coming-age
Ich beleuchte darin Licht und Schatten afghanischer Filmemacher im deutschen Exil. Widersprüche und Chanen. Erkläre, warum der
afghanische Film in Deutschland bisher keine Lobby hat – im Vergleich zum iranischen Film etwa – und was passieren müsste, damit sich
das ändert. Afghanische Filmautor:innen bereichern den deutschen Film – das sieht man u.a. an der diesjährigen Berlinale-Premiere.
Zugleich scheint vielen Filmkritikern und Branchenvertretern gar nicht klar, dass all die überwiegend noch sehr jungen afghanischen Regisseur:innen bereits und in kürze Deutsche sind – und damit Teil der deutschen Filmgeschichte und seiner bewegenden Erzählungen auf der Leinwand. Ich selbst habe in den letzten zwanzig Jahren als Kurator, Treuhänder und Berater für viele afghanischen Kolleg:innen die Widersprüche westlicher Haltungen zu einer uns oft unbekannten Filmkultur und ihren Menschen erlebt – nicht zuletzt mit den Afghanischen Filmfestivals und Film-Sonderreihen, die ich nach 2005 ins Leben gerufen habe. Anfangs hieß es: „etwas wie afghanischen Film gibt es nicht.“ Jetzt ist er volljährig, ein coming of age, wie es in der englischen Version meines Qantara-Artikels heisst.
Aufgefallen am heutigen Tag, bei ausgerolltem roten Teppich, den ich nur am TV-Schirm mitverfolgen konnte, ist mir eine gewisse Doppelmoral bei geladenen Gästen und Medienvertretern, die sich zur Eröffnung vor laufender Kamera unterhielten.
Es wurde der Menschen im Iran gedacht, Männern wie Frauen. Nicht aber den Menschen und Frauen in Afghanistan. Keine Rede von Gender Apartheid. Dabei birgt der Kampf der Menschen dort viele Parallelen. Ich habe mit Interesse zu Kenntnis genommen,
dass die Berlinale ein politisches Zeichen setzen möchte mit dem Film von Shaharbanoo Sadat (die übrigens im Iran aufgewachsen und groß geworden ist, bevor die Familie nach Kabul zurückkehrte). Und habe zugleich den Eindruck, dass dieser Ball den Medien und der Öffentlichkeit nur sehr zögerlich zugespielt worden ist und wird. Warum?
Es wird vielleicht einiges klarer bei den Stichworten, die ich anbringe. Da Afghanistan nicht weniger komplex ist als der Iran,
habe ich unten auch noch einmal den Stand in Sachen Menschenrechte aufgeführt, inklusive der abgebrochenen Rettungsprogramme und
zurückgenommener Aufnahmezusagen für Afghanen, die bereits im Besitz eines deutschen Visas waren und von denen viele unverändert in Pakistan festsitzen. Ein Teil wurde sogar nach Afghanistan zurück abgeschoben, während Deutschland und die EU gleichzeitig ihre Kontakte zu den Taliban intensivieren. Doppelmoral, wohin man schaut?
Gebrochene Versprechen um Aufnahmezusagen
Seit Rückkehr der Taliban hat Deutschland rund 37.000 Menschen aufgenommen, denen die damalige Merkel-Regierung ihre Solidarität zugesagt hatte. Die Ampel-Regierung brachte 2022 ein Bundesaufnahmeprogramm (BAP) für Afghanistan auf den Weg, das die aktuelle Regierung flugs kassierte. Zur Zeit warten noch rund 2.300 Afghan:innen mit einer Aufnahmezusage in Pakistan, rund die Hälfte davon aufgrund einer Zusage durch die damalige Ampel-Regierung.
Mittlerweile ist eingetreten, was nach Aussage von Politik und Menschenrechtlern nie hätte passieren dürfen: 248 Menschen wurden trotz Aufnahmezusage im August 2025 wieder nach Afghanistan abgeschoben. Dort droht ihnen Verfolgung. Parallel startete die aktuelle Bundesregierung im Juni erneut Abschiebeflüge nach Afghanistan, mit mutmaßlichen Straftätern an Bord. CSU-Innenminister Dobrindt tat dies just am Tag des deutschen Migrationsgipfels kund.
Inzwischen sind 145 der 248 Personen durch deutsche Behörden wieder aus dem für sie unsicheren Afghanistan nach Pakistan zurück verbracht worden. (Stand: 29. Dezember 2025). Und auch bei Fällen der sogenannten Menschenrechts- und Überganglisten wurden gemachte Aufnahmezusagen zurückgenommen. Die Bundesregierung teilt dazu mit, dass kein politisches Interesse mehr an einer Aufnahme vorliege. Die 180-Grandwendung kennzeichnet eine Doppelmoral. Die zur Fogle hat, dass aktuell über 250 Klagen vor deutschen Gerichten anhängig sind.
Der Umgang mit den Fälle in Pakistan zeigt, wie die Bundesregierung ihre menschliche wie juristische Verantwortung für bedrohte Afghan:innen leugnet, zumal fast alle Überprüfungen sicherheitspolitisch unauffälig verlaufen, BMI-Informationen zufolge.
Taliban-Razzien
Die Dringlichkeit der Fälle wird klar mit einem Blick nach Kabul: Dort gab es vor wenigen Tagen eine Taliban-Razzia im sogenannten deutschen „Gästehaus“, in dem ein Teil der nach Afghanistan Zurückgeschobenen untergebracht ist. Es gab vorübergehende Festnahmen dabei. Die Taliban durchsuchten Zimmer und verhörten Betroffene stundenlang. Nun herrscht erneut Angst in Kabul bei jenen, die eine Aufnahmezusage von Deutschland erhalten haben. Deutsche Rechtsanwälte, die sich um ihr Los kümmern werfen der Bundesregierung vor, das Leben dieser Menschen bewusst aufs Spiel zu setzten.
Die Bundesregierung hat in den vergangenen Monat außerdem zugelassen, dass die afghanischen Konsulate in München, Bonn und Berlin mit Vertretern der Taliban besetzt wurden. Bei der Mehrzahl der Afghanen, die zuletzt nach Deutschland geflüchtet sind und evakuiert wurden, sorgt dies für Angst und Unruhe. Denn bei einer Erneuerung ihrer Papiere mit Indentitätsfeststellung in Deutschland könnten Familienangehörige zuhause in Afghanistan unter Druck geraten.
Berliner Beispiel? Wie EU-Länder mit Kabul über Abschiebungen verhandeln
Dieser Schritt der Annhärung an die Taliban deckt sich mit dem Vorgehen einer Reihe von EU-Staaten. So besuchte Ende Januar – von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt – eine Delegation aus rund 20 EU-Mitgliedsstaaten Kabul für mehrere Tage. Bei den Gesprächen mit Vertretern des Taleban-Regimes ging es offenbar immer wieder um das Thema Abschiebungen und das Beschleunigen möglicher freiwilliger Rückkehrer nach Afghanistan. Offiziell werden diese Gespräche erneut als „technisch“ eingestuft, unterhalb einer diplomatischen Anerkennung der De-facto-Machthaber in Kabul und Kandahar also. Faktisch ist es eine schleichende Zusammenarbeit mit den Machthabern in Afghanistan.
Auffällig relativ durch die deutsche Politik war auch die Kritik an der der neuesten Strafprozessordnung im Strafgesetzbuch der Taliban, Anfang Januar 2026. Diese teilt die Bevölkerung ab sofort in vier soziale Klassen ein, ähnlich Kasten in Indien. Sie widerspricht Kritikern zufolge der Gleichheit vor dem Gesetz, der Unschuldsvermutung und dem Verbot von Folter sowie dem Recht auf ein faires Verfahren.
Der Kodex verwendet etwa den Begriff Sklave („ghulam”). Er erkennt Menschenrechtlern zufolge so implizit Sklaverei an und im Widerspruch zum Völkerrecht, wo Sklaverei als zwingende Norm verboten ist. Afghanischen Ehemännern ermöglicht der neue Kodex Strafen zu vollstrecken, häusliche Gewalt und sklavenähnliche Bedingungen, insbesondere gegenüber Frauen und Kindern.
Klare Kritik nach außen, nötige Integration nach innen
Allein die neuen Kodizes zum Strafrecht der Taliban machen eine klare Haltung der deutschen Politik dringlich, auch außerhalb der Bundesregierung. Der Blick in den Iran vermittelt, dass sonst mit zweierlei Maß gemessen würde. Denn die Gender Apartheid und damit die Unterdrückung der Hälfte der Bevölkerung am Hindukusch verstößt nicht minder gegen Menschen- und Völkerrecht. Die Folge zuletzt sind zunehmede Fälle von Suizid unter afghanischen Frauen, die angesichts der zahlreichen Verbote der letzten Jahre nicht mehr ein noch aus wissen.
Geboten erscheint zugleich ein Zeichen der Integration nach innen in Deutschland: Politik auf bundes-, landes und kommunaler Ebene, die Geflüchtete und evakuierte Afghan:innen in ihrem Potenzial für die deutsche Gesellschaft erkennt und anerkennt. Das Beispiel der afghanischen Filmemacher steht hier paradigmatisch. Die Meisten von ihnen dürften bald einen deutschen Paß erhalten. Einige haben ihn jetzt bereits. Das bedeutet: afghanische Filmregisseure werden so Teil der deutschen Filmgeschichte. Sie beeinflussen unsere Perspektive von Einwanderung und Ausgrenzung. Ihre Geschichten können wir auf der Leinwand sehen. Und sie werden damit Teil der deutschen Erinnerungskultur. Davon ließe sich lernen.
ENDE